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Die Gegenden, Bodensee bei Dir, Starnberger See, Chremsee, Ammersee und was noch, wären so was von schön, wenn sich Besitz sich nicht so was mit Schildern und gerichtlicher Unterstützung rausnehmen dürfte.
Dein Bild ist also ein Brennglas, womit es nicht auf den schlechten Schnitt für den Kreis unten ankommen dürfte.
Bei uns in Bavaria haben wir immerhin das Feigenblättchen von Art. 141 Absatz 3 Bayerische Verfassung wonach ..... " Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang .... jedermann gestattet" [sic ist].
Satz 3 hat es in sich mit "Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen." https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf/true
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Lumiguel56 28. Mai 2023, 12:12
Eine Besitzstörungsklage. Welch garstiges Wort!Max Stockhaus² 24. Mai 2023, 8:50
Schöne Besitzstörung;)geaendert 15. Mai 2023, 18:24
jede aufsicht, ansichtssaches. monreal 15. Mai 2023, 14:50
Nachher ist Hank noch der stolze Besitzer dieser Wiese...Laufmann-ml194 14. Mai 2023, 14:03
Die Gegenden, Bodensee bei Dir, Starnberger See, Chremsee, Ammersee und was noch, wären so was von schön, wenn sich Besitz sich nicht so was mit Schildern und gerichtlicher Unterstützung rausnehmen dürfte.Dein Bild ist also ein Brennglas, womit es nicht auf den schlechten Schnitt für den Kreis unten ankommen dürfte.
Bei uns in Bavaria haben wir immerhin das Feigenblättchen von Art. 141 Absatz 3 Bayerische Verfassung wonach ..... " Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang .... jedermann gestattet" [sic ist].
Satz 3 hat es in sich mit "Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen."
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf/true
Tja, mehr kann ich jetzt auch nicht sagen dazu
vfgm194
ShivaK 13. Mai 2023, 18:57
Hanky hat sich bei mir nie an Verbotsschilder gehalten ... lesen und übertreten :-)Schön, ihn so vergnügt wiederzusehen.
Tekla-Maria 13. Mai 2023, 17:17
der Hank traut sich was.......Grüßle Sonja